Die gGmbH

Um die Vereinsziele zu erreichen hat der Verein eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet, die Theater Altes Hallenbad gGmbH. Hier wird das Alltagsgeschäft organisiert und verantwortet, Baumaßnahmen werden koordiniert, Förderanträge gestellt, Veranstaltungen betreut und vieles mehr.

Das Hallenbad in der Haagstr. 29 wird 1980 geschlossen. Fünf Jahre später wird das Alte Hallenbad als „Denkmal bürgerschaftlichen Gemeinsinns“ unter Denkmalschutz gestellt. Am 30.08.2007 Die „Gesellschaft der Freunde >Theater Altes Hallenbad< Friedberg / Wetterau e.V.“ wird gegründet. Im September 2008 folgte dann die Gründung einer gemeinnützigen GmbH mit dem Verein als alleinigem Gesellschaft.

„Von Bürgern für Bürger: Beim alten Hallenbad im hessischen Friedberg war das von Beginn an das Motto“   

Ideen für die Zukunft:

Die über 1.500 „Hallenbadfreunde“ wollen das unter finanzieller Beteiligung zahlreicher Friedberger Bürger geschaffene, Pfingsten 1909 eingeweihte und 1980 stillgelegte Jugendstil-Hallenbad authentisch sanieren und der Öffentlichkeit für kulturelle Veranstaltungen zugänglich machen. Die noch vorhandenen Jugendstilelemente sollen weit möglichst erhalten oder rekonstruiert werden.

In den neu entstehenden Räumlichkeiten werden bis zu 350 Plätze für Theateraufführungen, Konzerte, Vorträge, Literaturlesungen, Kleinkunstveranstaltungen, Abschlussfeiern der Schulen, Aufführungen der Wetterauer Musikschulen und private- sowie Vereins-Veranstaltungen geschaffen. Ein attraktives Gastronomie-Angebot soll zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beitragen.

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Spendenkonten der Theater Altes Hallenbad gGmbH:
Sparkasse Oberhessen – BIC: HELADEF1FRI – IBAN: DE37 5185 0079 0242 0149 87
Volksbank Mittelhessen – BIC: VBMHDE5F – IBAN: DE45 5139 0000 0148 7798 05

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Für Ihre eingehende Spenden bekommen Sie eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Unsere gGmbH dient gem. Bescheinigung des Finanzamtes Gießen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs, 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.