Für Ihre eingehende Spenden bekommen Sie eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Unsere gGmbH dient gem. Bescheinigung des Finanzamtes Gießen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs, 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.